Einfach mal ohne Medikamente...

Cannabis für medizinische Zwecke

Cannabis gilt laut Betäubungsmittelgesetz in Deutschland immer noch als Droge, die nicht legal verkauft werden darf.

Allerdings besteht nicht selten eine Diskussion über die Vorteile des Cannabis-Konsums zu therapeutischen und medizinischen Zwecken. Es ist weitreichend bekannt, dass THC (Tetrahydrocannabinol) zur Behandlung bestimmter Beschwerden durchaus mit Erfolg eingesetzt wird.

Pflanzliche Cannabisprodukte können bei Beschwerden wie Spastizität in Verbindung mit multipler Sklerose oder spastischen Lähmungen, Erbrechen und Übelkeit, die in Verbindung mit einer Chemotherapie auftreten, sowie bei chronischen Krankheitsverläufen, die von Schmerzen begleitet werden und bei einer Reihe weiterer Krankheitsbilder mit Erfolg angewendet werden.

Über die Auswirkungen des Rauchens von Marihuana sind allerdings noch mehr Forschungen notwendig, da derzeit keine aussagekräftigen Ergebnisse vorliegen. So wird in Zukunft größerer Wert auf den Einsatz synthetischer Substanzen gelegt, die das Cannabinoid-System des Körpers unterstützen sollen. Aber auch auf diesem Gebiet bedarf es weiterer Forschungen, da der Stand der Wissenschaft hier noch keine ausreichenden Belege vorzuweisen hat.

Es gibt verschiedene Stoffe, die medizinische Anwendung finden, jedoch ist es, wie bereits oben erwähnt, in Deutschland noch schwierig, diesen Weg zu gehen.

Dronabinol

Hierbei handelt es sich um eine dem THC strukturidentische Substanz, die synthetisch hergestellt wird. Fertigarzneimittel sind in Deutschland nicht erlaubt, es gibt allerdings die Möglichkeit in Einzelfällen aus den USA das Präparat Marinol zu beziehen.

Nabilon

Auch dieses synthetisch hergestellt Mittel ist seit 1991 in Deutschland nicht mehr verkäuflich. Es gibt in Kanada und Großbritannien noch Präparate, die diesen Inhaltsstoff enthalten.

Phytopharmaka

Im Gegensatz zu den beiden oben genannten Präparaten sind die pflanzlichen Cannabisprodukte in Deutschland nicht zugänglich und dürfen auch nicht verschrieben werden.

Allerdings besteht die Möglichkeit, die Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in speziellen Ausnahmefällen zu beantragen. Die Therapie wird natürlich medizinisch betreut.